Aktuelles

Aktuelle Öffnungszeiten

Montag:      08.00 – 10.50 Uhr und
                   13.00 – 17.00 Uhr

Dienstag:     08.00 – 12.00 Uhr und
                    13.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch:     07.30 – 12.00 Uhr und
                     13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag:  13.30 – 20.00 Uhr

Freitag: nur nach Vereinbarung

 

Aktuelle Praxisrichtlinien

Patientinnen dürfen nur allein, ohne Begleitpersonen zu Untersuchungen kommen. Auch Kinder sollen bitte NICHT mitgebracht werden

Zur 1. Nachuntersuchung (bis 7 Tage nach der Entbindung) und 2. Nachuntersuchung (6-8 Wochen nach der Entbindung) dürfen Neugeborene mitgebracht werden.

Regelungen für Schwangere:

Partner dürfen zu folgenden Untersuchungen mitgebracht werden: max. 1 Begleitperson

  • gesetzlich vorgeschriebene Ultraschalle in der 10./20./30. SSW

  • Ultraschall vor NIPT Test
  • Ersttrimesterscreening

  • Feindiagnostik

 

Bei Erkältungssymptomen kommen Sie bitte NICHT IN DIE PRAXIS, melden Sie sich per E-Mail, wir vereinbaren einen neuen Termin.

Rezepte können vorab per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Nach drei Werktagen kann Ihre Bestellung unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.

 

Dies ist Kassenleistung ab 1.1.2020:

 

Altersgruppe 20-34 Jahre – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung und dem Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Vorsorge und Früherkennung vom Gebärmutterhalskrebs.

Altersgruppe ab dem 35. Lebensjahr – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust.

NEU: nur noch alle drei Jahre: der Zellabstrich vom Gebärmutterhals + ein Abstrich auf HPV ab 35 Jahren

 

Wir empfehlen: 

Alle Patientinnen ab dem 35. Lebensjahr sollten im Rahmen der jährlichen Tastuntersuchung einen Zellabstrich und die Untersuchung des Zellmaterials zur Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs als Selbstkostenanteil durchführen lassen. So bleibt Ihre bisherige Sicherheit erhalten!

 

 

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