Aktuelles
Aktuelle Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 10.50 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 20.00 Uhr
Freitag: nur nach Vereinbarung
Aktuelle Praxisrichtlinien
Patientinnen dürfen nur allein, ohne Begleitpersonen zu Untersuchungen kommen. Auch Kinder sollen bitte NICHT mitgebracht werden
Zur 1. Nachuntersuchung (bis 7 Tage nach der Entbindung) und 2. Nachuntersuchung (6-8 Wochen nach der Entbindung) dürfen Neugeborene mitgebracht werden.
Regelungen für Schwangere:
Partner dürfen zu folgenden Untersuchungen mitgebracht werden: max. 1 Begleitperson
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gesetzlich vorgeschriebene Ultraschalle in der 10./20./30. SSW
- Ultraschall vor NIPT Test
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Ersttrimesterscreening
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Feindiagnostik
Bei Erkältungssymptomen kommen Sie bitte NICHT IN DIE PRAXIS, melden Sie sich per E-Mail, wir vereinbaren einen neuen Termin.
Rezepte können vorab per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Nach drei Werktagen kann Ihre Bestellung unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.
Dies ist Kassenleistung ab 1.1.2020:
Altersgruppe 20-34 Jahre – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung und dem Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Vorsorge und Früherkennung vom Gebärmutterhalskrebs.
Altersgruppe ab dem 35. Lebensjahr – es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust.
NEU: nur noch alle drei Jahre: der Zellabstrich vom Gebärmutterhals + ein Abstrich auf HPV ab 35 Jahren
Wir empfehlen:
Alle Patientinnen ab dem 35. Lebensjahr sollten im Rahmen der jährlichen Tastuntersuchung einen Zellabstrich und die Untersuchung des Zellmaterials zur Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs als Selbstkostenanteil durchführen lassen. So bleibt Ihre bisherige Sicherheit erhalten!